SED-Opferpensionen unabhängig von Wirtschaftlicher Bedürftigkeit machen

Änderung des § 17a Abs. 1 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2664), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. August 2007 (BGBl. I S. 2118) durch Streichung der Passage „die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind“. Die Bedürftigkeitsregel entfällt entsprechend.