Novellierung des § 216 StGB

Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe unter engen Voraussetzungen aus.

Aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) soll dabei nur dann erlaubt sein, wenn der sich dazu nicht in der Lage befindende Mensch den Wunsch zum Tod in der aktuellen Situation, also unmittelbar vor der Durchführung der Sterbehilfe, an drei aufeinanderfolgenden tagen ohne Einwirkung von Dritten geäußert hat.

Eine nonverbale, konkludente Äußerung ist dabei einer sprachlichen gleichgestellt.

Weitere Beschlüsse

08.11.2024

Liberale lassen sich nicht erpressen – Neuwahlen Jetzt!

Drei Jahre lang haben die Freien Demokraten staatspolitische Verantwortung übernommen und Kompromissbereitschaft bis an den Rand des Vertretbaren demonstriert. Der...
20.07.2024

Wer nicht misst, ist Kommunist – Bundesjugendspiele als Wettkampf erhalten

Die vom Familienministerium und Kultusministerkonferenz 2021 beschlossene Neuausrichtung der Bundesjungendspiele im Primarbereich sieht eine Abkehr vom bisherigen „Wettkampf“-Gedanken hin zum...
20.07.2024

Staat auf die Waage – Anzahl der Bundesministerien radikal verringern!

Deutschlands Staatsapparat wächst und wächst. Abzulesen ist das besonders gut an der Anzahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die seit...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen