Die Jungen Liberalen Berlin fordern den Berliner Senat auf, von seiner Befugnis, Gebiete per Rechtsverordnung als „Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten“ auszuweisen, keinen Gebrauch zu machen, sodass die Mietpreisbremse in Berlin keine Anwendung findet.
[Ersetze im Beschluss „Baustelle Wohnungsmarkt: Antworten auf die Berliner Mietpreisentwicklung“ des 2. Landeskongresses 2013 „Ferner wird der Senat aufgefordert, von seiner Kompetenz zur Herabsenkung der Kappungsgrenzen gem. § 558 Abs. 2 S. 3 BGB keinen Gebrauch zu machen.“ durch „Ferner wird der Senat aufgefordert, von seinen Kompetenzen zur Herabsenkung der Kappungsgrenze gem. § 558 Abs. 2 S. 3 BGB und zur Einführung der Mietpreisbremse gem. § 556d Abs. 2 BGB keinen Gebrauch zu machen.“]