Kennzeichnung von Videoüberwachungsanlagen Beschluss

Die Jungen Liberalen fordern den Berliner Senat auf, ein Änderungsgesetz zur Berliner Bauordnung in das Abgeordnetenhaus einzubringen, mit der fest angebrachte Videoüberwachung kennzeichnungspflichtig wird. Kernpunkte dieser neu zu schaffenden Regelung sind:

  • Die Regelung erfasst fest angebrachte Videoüberwachungsanlagen (in oder an Gebäuden oder Verkehrseinrichtungen).
  • Ist eine solche Anlage installiert, muss an einer gut einsehbaren Stelle (z.B. Gebäudeeingang) eine Kennzeichnung in gut wahrnehmbarer Größe angebracht werden.
  • Die Kennzeichnung hat Name und Adresse oder Name und Telefonnummer des Verantwortlichen (in der Regel eine juristische Person) oder des von ihm bestellten Datenschutzbeauftragten nach § 4f BDSG, sowie (bei einer Speicherung) die Speicherungsdauer der Aufnahmen bekannt zu geben.
  • Verstöße dagegen sind mit einer Geldbuße zu ahnden.