Keine Erweiterung der DNA-Datenbank

Die Jungen Liberalen Berlin halten die derzeitig gültigen Regelungen zur zwangsmäßigen Erhebung eines DNA-Fingerabdruckes für ausreichend. Insbesondere kann auf den richterlichen Vorbehalt nicht verzichtet werden.

Handlungsbedarf besteht allerdings bei der Erhebung freiwilliger DNA-Proben. Die Bürger sind in diesem Falle vor der freiwilligen Abgabe der Probe verpflichtend darüber aufzuklären, in welcher Form und wie lange ihre Probe gespeichert wird.

Ein freiwilliger Massentest unterliegt ebenfalls dem Richtervorbehalt und ist nur in Fällen schwerer Kriminalität zulässig.