Die Jungen Liberalen Berlin fordern die Bundesregierung auf, ein Gesetz mit folgendem Wortlaut in den Bundestag einzubringen:
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Die Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781),wird wie folgt geändert:
Der bisherige § 32 wird zum § 32 Absatz 1.
Dem § 32 wird folgender Absatz 2 angefügt:
„(2) Erstreckt sich gemäß Absatz 1 die Zuständigkeit auf sämtliche Zuständigkeitsbezirke im Geltungsbereich dieses Gesetzes, kann die Klage nur beim allgemeinen Gerichtsstand des Klägers oder des Beklagten erhoben werden.“
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft