Die JuLis Berlin sprechen sich für eine gerechtere und nachhaltigere Versteuerung von Privatfahrten mit Dienstfahrzeugen aus. Deshalb fordern wir, dass sich der zu versteuernde Geldwerte Vorteil bei der 1% bzw. 0,5% und 0,25%-Regelung zukünftig nach dem Zeitwert eines Fahrzeuges – und nicht wie bisher nach dem Neu-Listenpreis – richtet. Dabei beträgt der Zeitwert am Tag der Erstzulassung 90% vom Neu-Listenpreis. Der Zeitwert orientiert sich an der branchenüblichen Schwacke-Liste zur Automobilbewertung.