FEHLER DER VERGANGENHEIT NICHT WIEDERHOLEN – FLUGHAFEN TEGEL ERHALTEN!

Berlin hat es versäumt sich ein wertvolles Prunkstück für die Chance auf wirtschaftliches Wachstum zu erhalten. Auch aufgrund der mangelnden Beteiligung am Volksentscheid kann Bürgermeister Klaus Wowereit seinen Willen durchsetzen und den Flughafen Tempelhof zum 31. Oktober 2008 schließen, obgleich die notwendigen Kapazitäten in zwischenzeitlich zu nutzenden Tegel längst erschöpft sind und bislang keine überzeugende Nachnutzung geplant ist.

Die einseitige Konzentration des Berliner Flugverkehrs auf einen Flughafen (BBI) halten die Jungen Liberalen Berlin im Einvernehmen mit den zahlreichen Experten jedoch für falsch, denn:
– der Flughafen BBI wird – auch in Zukunft – nach allen genehmigten Planungen nur über 2 Start- und Landebahnen verfügen. Daher sind die Flugbewegungen pro Stunde auf max. 80 begrenzt. Gerade zu den wichtigen Tagesrandzeiten bestehen so dann kaum Wachstumsmöglichkeiten, insbesondere da auch Klein-, Privat- und Geschäftsflieger BBI als einzigen Berliner Flughafen nutzen müssen.
– die Vermengung von Verkehrs- und Privatfliegerei führt darüber hinaus zu einer ineffizienteren Slot-Auslastung, da zwischen Flugzeugen mit diesen Größenunterschieden aufgrund der Gefahr von gefährlichen Luftverwirbelungen größere Abstände zwischen Starts und Landungen eingehalten werden müssen.
– im Falle einer Sperrung von BBI aufgrund von Wetter oder anderweitigen Betriebsstörungen müssen Flüge nach Leipzig/Halle oder gar Frankfurt/Main umgeleitet werden. Dies ist für die größte deutsche Stadt nicht akzeptabel.Des Weiteren sprechen auch folgende stadtplanerischen Erwägungen für die Beibehaltung eines Flughafenbetriebs in Tegel:
– mit 466 ha ist der Flughafen Tegel noch einmal um ein Viertel größer als der Flughafen Tempelhof; mit der erforderlichen Planung für eine vernünftige dortige Nutzung hat Berlin bereits dort eine deutlich größere Fläche zu planen als anderen deutschen Städte. Auch besteht kein weiterer Bedarf für weitere Grünflächen, da Berlin, insbesondere in diesem Bereich, über zahlreiche Grünflächen verfügt.
– das Passagierterminal des Flughafens Tegel – welches i.Ü. ebenfalls denkmalgeschützt ist – ist im Gegensatz zu dem Gebäude Tempelhofs allein auf die Nutzung für den Flugbetrieb konzipiert. Jede anderweitige Nachnutzung bedürfte erheblicher und kostspieliger Aufwendungen
– im Gegensatz zu Tempelhof gibt es für die Fläche des Flughafens Tegel keine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung, die für anderweitige, insbesondere wohnbauliche Nutzungen, jedoch zwingend erforderlich ist. Hintergrund ist, dass auf der Fläche abseits der Pisten nicht nur womöglich noch Blindgänger aus dem 2. Weltkrieg lagern, sondern darüber hinaus auch die vorherige Nutzung der Fläche als Schießplatz eine erhebliche Altlastenverseuchung begründet.
– die bereits vorhandenen Anlagen für die Flugbereitschaft der Bundesregierung als auch für das Protokoll (Staatsgäste) können problemlos weiter genutzt werden, ohne dass durch die durch Staatsbesuche verursachten Verzögerungen/Sperrungen erhebliche Verspätungen für die Verkehrsfliegerei fast täglich in Kauf genommen werden müssen. Auch läßt sich so eine deutlich längere Protokollstrecke für Staatsbesuche in das Regierungsviertel vermeiden.
– auch ist Tegel als Seuchenflughafen zugelassen und vorgesehen, d.h. dass Maschinen mit noch nicht geklärten oder streng kontrollierten Krankheitsfällen an Bord dort adäquat versorgt werden können. Auch diese Funktion könnte erhalten bleiben, ohne dass solche Maschinen zukünftig nach Frankfurt/Main umgeleitet werden müssten.Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und des Bundesverwaltungsgericht ist fraglich, ob Tegel zukünftig auch als Verkehrsflughafen weiterbetrieben werden könnte (womöglich wäre dies mit Hinweis auf die benötigten Kapazitäten zu begründen) oder nur eine – insofern aber rechtlich unproblematische – Weiternutzung als Sonder- oder gar Militärflughafen durchsetzbar wäre. Nichtsdestotrotz wäre bei einer Entscheidung für einen vollen Weiterbetrieb von Tegel lediglich dessen Rechtmäßigkeit, nicht jedoch das rechtskräftige Planfeststellungsverfahren für BBI, fraglich/gefährdet.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher grundsätzlich:

Tegel wird als Verkehrsflughafen erhalten. Das vorhandene Terminal sowie die Einrichtung für Protokoll, Flugbereitschaft – die nach dem Willen der JuLis Berlin gänzlich nach Berlin umziehen sollte – und Seuchenfälle sind hervorragend geeignet, BBI von Kleinst-, Geschäfts und insbesondere Regierungsfliegern zu entlasten. Durch die Schaffung eines U-Bahnabzweigs (entweder U6 oder U7) soll auch die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel verbessert werden und somit Tegel als Alternativairport für diejenigen Airlines und Passagiere in Betracht kommen, die vom westlichen Berlin aus direkt in europäische Städte fliegen wollen, ohne auf die möglichen Umsteigekapazitäten von BBI angewiesen zu sein.

Gleichzeitig ist jedoch sicherzustellen, dass die Anwohner von Tegel trotz Beibehaltung des Flugbetriebes spürbar entlastet werden. So fordern die JuLis folgende Maßnahmen einzuführen:
– im Rahmen der Möglichkeiten sollen die Landegebühren für Airlines in Tegel gegenüber BBI höher sein, um so sicherzustellen, dass nur diejenigen Airlines Tegel anfliegen, die sich dort einen besonderen Vorteil versprechen (letztlich werden diese Gebühren ja auf die Passagiere umgelegt und sind insofern nicht für Billigflieger und deren Kunden interessant).
– Des Weiteren soll das derzeitige Nachtflugverbot (23:00-06:00Uhr) auf 22:00-07:00Uhr erweitert werden
– Wie bisher sollen in Tegel nur diejenigen Verkehrsmaschinen landen dürfen, die die strengsten Lärmschutzkategorien erfüllen. Da die Berliner Flughafengesellschaft als Betreiber nach der Eröffnung von BBI ausscheidet (die Entlassung aus der Betriebspflicht wurde bereits beantragt), fordern die JuLis Berlin den Senat auf, etwaigen interessierten privaten Betreibern (z.B. die Deutsche Bahn, oder auch den Bund wegen Nutzung durch die Flugbereitschaft) nicht zu behindern.

Ebenfalls ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, inwiefern ein flugaffines Technologiezentrum am Flughafen Tegel angesiedelt werden kann.

Sollte die Beibehaltung eines Verkehrsflughafens dagegen rechtlich (oder auch politisch) nicht durchsetzbar sein, so fordern die JuLis Berlin:

Tegel wird als Sonderflughafen für die Flugbereitschaft der Bundesregierung sowie Protokollflüge beibehalten. Des Weiteren sollen Mitbenutzungsmöglichkeiten für folgende Flüge geschaffen werden:
– Kleinstflugzeuge
– Seuchenflüge
– Organtransporte
– Notfälle, sofern BBI nicht zur Verfügung steht
– Als Ausweichflughafen, wenn BBI geschlossen werden mussIn diesem Fall ist zu überlegen, ob das bisherige Terminal nicht deutlich geeigneter ist, ein Flughafenmuseum zu beherben als Teile des Gebäudes am Flughafen Tempelhof. Durch die vorhanden Fluggastbrücken könnten die auszustellenden Maschinen, für die insofern, auch im Rahmen einer geplanten Erweiterung, hinreichend Platz vorhanden ist, direkt vom Gebäude aus für Besucher begehbar sein und das speziell für den Flugbetrieb konzipierte Gebäude eines diesem ähnliche Funktion beibehalten.