Ende der Bevorzugung von Kirchen in Rundfunkräten

Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2014:

„Die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten ist gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG am Gebot der Vielfaltsicherung auszurichten.“

Obwohl dieses Urteil bereits sechs Jahre alt ist, spiegeln die aktuellen Besetzungen der jeweiligen Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Vielfalt unserer Gesellschaft nicht wider. Noch immer werden nicht-religiöse Weltanschauungsgemeinschaften bei der Zusammensetzung der Rundfunkräte nicht berücksichtigt. Dabei haben atheistische und agnostische Weltanschauungen in den letzten Jahrzehnten immer mehr an gesellschaftlicher Relevanz gewonnen.

Wir JuLis Berlin fordern daher, bei der Besetzung von Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten religiöse und nicht- religiöse Weltanschauungsgemeinschaften in Relation zu ihrer gesellschaftlichen Relevanz zu beachten, statt lediglich religiösen Weltanschauungsgemeinschaften Vertreter zuzusprechen und nicht-religiöse Weltanschauungsgemeinschaften auf diese Weise zu benachteiligen. Darüber hinaus setzen wir uns grundsätzlich für eine deutliche Verschlankung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein. Dieser soll sich künftig stärker auf den Informationsauftrag konzentrieren. Wir setze uns daher für eine entsprechende Änderung des Medienstaatsvertrages ein.

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