Elektronische Signatur

Das Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen ist ein Schritt in die richtige Richtung zur Förderung der elektronischen Signatur. In der Praxis ist eine breite Verwendung von elektronischen Signaturen bisher allerdings ausgeblieben. Die Ursache hierfür liegt darin, dass große Kartenemittenten nicht als Zertifizierungsanbieter agieren können. Insbesondere sind Banken und Sparkassen derzeit als solche Anbieter nicht vorgesehen. Ein weiteres Hemmnis stellt der Umstand dar, dass nur „natürliche Personen“, nicht hingegen Körperschaften, eine für Rechtsgeschäfte notwendige „qualifizierte elektronische Signatur“ erhalten können.

Wir befürworten die rechtliche Gleichstellung von Schriftform und elektronischer Signatur. Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher die Bundestagsfraktion der FDP auf, eine Gesetzesänderung zum Signaturgesetz einzubringen, die folgende Punkte berücksichtigt:

  • Auch Körperschaften der Zivilrechts sowie des öffentlichen Rechts können jede Form der elektronischen Signatur erhalten.
  • Der Kreis der Zertifizierungsanbieter ist so zu erweitern, dass auch große Kartenemittenten diese Dienstleistung anbieten können.

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