Einheitliche Kriterien für Sprachtests bei Einbürgerungen

Die Jungen Liberalen fordern die Einführung eines bundeseinheitlichen Sprachtests im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens von Ausländern. Das Bestehen dieses Sprachtest muß Voraussetzung für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft sein, sofern die zur Einbürgerung erforderlichen Sprachkenntnisse nicht anderweitig (z.B. durch ein abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule, den vierjährigen erfolgreichen Besuch einer deutschen Schule o.ä.) nachgewiesen werden können.

Ausreichende Deutschkenntnisse sind ein notwendiges Kriterium, um aktiv an unserer Gesellschaft teilzuhaben. Soziale und wirtschaftliche Integration kann nur in ausreichendem Maße erfolgen, wenn sich der einzelne hinlänglich in der deutschen Sprache verständigen kann. Soziale Integration stößt ohne Deutschkenntnisse des Betroffenen sehr schnell an ihre Grenzen.

Wichtig ist bei diesem Verfahren allerdings, daß dieser Test bundeseinheitlich gestaltet wird und dem behördlichen Ermessensspielraum so weit wie möglich entzogen wird. Nur so kann für alle Einbürgerungswilligen Chancengerechtigkeit unabhängig vom Wohnsitz garantiert werden. Die Messlatte der deutschen Sprachkenntnisse darf weder vom Bundesland, noch von der beruflichen Stellung des einzelnen abhängen. Des weiteren muss er in angemessenem Verhältnis zu den sprachlichen Anforderungen des täglichen Lebens stehen; der Schwierigkeitsgrad des Tests muß auf einem Niveau gehalten werden, daß die Fähigkeiten eines Sprechens und Verstehens im Alltag prüft, aber keine weiteren akademischen Voraussetzungen stellt.