Diskriminierungen von unverheirateten Paaren bei der Adoption beseitigen

Diskriminierungen von unverheirateten Paaren bei der Adoption beseitigen

Aktuell ist es in Deutschland unverheirateten Paaren nicht möglich gemeinsam ein Kind zu adoptieren. Auch die Stiefkindadoption ist nur möglich, wenn der Antragsteller mit dem biologischen Elternteil des Kindes verheiratet oder verpartnert ist. Dabei ist es für das Kindeswohl unerheblich, ob die Eltern eine gemeinsame oder getrennte Steuererklärung abgeben.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern, (Stiefkind-) Adoptionen auch unverheirateten Paaren zu ermöglichen. Unverheiratete Paare sollen verheirateten und verpartnerten Paaren gegenüber im Adoptionsrecht gleich gestellt werden.