“Deutsche Wohnen und Co” enteignen“ – Marktwirtschaft statt Populismus

Gerade noch rechtzeitig zum Grundgesetzjubiläum riskiert das Berliner Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ die Büchse der Pandora unserer Verfassung zu öffnen – dass sich die Initiative des Vergesellschaftungs-Artikels 15 GG bedienen möchte, der zurecht noch nie in der bundesrepublikanischen Geschichte angewandt wurde, ist mehr als entlarvend. Immerhin offenbart es die eigentümliche Kombination sachlicher Unkundigkeit und historisch nur allzu bekannter Vorbehalte gegen das Eigentum.

Enteignungen sind vor allem eines – schädlich!

Nur durch die freie Preisentwicklung  mit rechtsstaatlich klar definierten Grenzen kann ein verlässliches Investitionsinteresse von privaten Kapitaleignern entstehen, das zum Bau neuer Wohneinheiten dringend benötigt wird. Auch andere Eingriffe in die freie Preisentwicklung, wie die Einführung eines Mietendeckels, lehnen wir daher ebenso vehement ab. Enteignungen signalisieren dem Markt dagegen, dass kurzfristig Sorge vor einem Eigentumsverlust gerechtfertigt ist, was mittelfristige Investitionen zu einem gewagten Unterfangen verkommen lässt. Das verringert die Investitionsneigung und hemmt die wirtschaftliche Dynamik unserer Stadt – ein Prozess, der sich nur unter sehr großer Kraftanstrengung umkehren lässt.

Auch darüber hinaus nehmen die Initiatoren und Unterstützer des Volksbegehrens wenig Rücksicht auf die wirtschaftlichen Folgen ihrer Forderungen und behandeln die Frage der Finanzierung äußerst stiefmütterlich – sie riskieren so, Berlins Wirtschaft mit der Kombination aus Ausgleichszahlungen, Investitionsstau und Pensionsverpflichtungen zu strangulieren.

Mithin handelt es sich bei der Enteignung um ein Instrument, dass der DNA unserer sozialen Marktwirtschaft grundlegend wiederspricht. Nur auf dem Boden einer funktionierenden Eigentumsordnung ist es möglich, den Wohlstand, der zur Verteilung vorausgesetzt ist, zu erwirtschaften. Wir verurteilen daher die Unterstützung von Die Linke. Bündnis 90/Die Grünen und Teilen der SPD für das Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ und rufen den Regierenden Bürgermeister dazu auf, sich im Namen unserer Sozialen Marktwirtschaft von der Initiative zu distanzieren.

Nach 70 Jahren Geltung unseres Grundgesetzes hat sich zudem gezeigt, dass sich die soziale Marktwirtschaft in Deutschland etabliert und gefestigt hat. Art. 15 GG, der die Überführung in Gemeineigentum vorsieht, hat sich überholt und als Verfassungsfossil längst vergangener Zeit erwiesen. Wir fordern daher das klare Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft in unserer Verfassung und die Streichung von Art. 15 GG.