Kern unseres politischen Denkens ist die Freiheit des Einzelnen und seine Möglichkeit zu einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung. Elementarer Bestandteil dieser liberalen Weltanschauung ist das Recht auf Privateigentum. Vor diesem Hintergrund sollte es dem Staat gestattet sein, Steuern zum Zwecke der Erfüllung seiner Aufgaben zu erheben. Dabei muss er gleichwohl stets das Ziel verfolgen, seinen Staatsbürgern den höchstmöglichen Anteil ihres Eigentums zu überlassen und sie nur gemäß ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern. Wir sind davon überzeugt, dass die Vermögensteuer hierbei keinen konstruktiven Beitrag leisten kann. Vielmehr handelt es sich dabei um ein verfassungsrechtlich zweifelhaftes Instrument, das vor allem als Wachstums- und Wohlstandsbremse wirken, einen enormen Verwaltungsaufwand mit sich bringen und das Problem der Mehrfachbesteuerung erheblich verschärfen würde. Daher fordern wir:
- der derzeit ausgesetzten Vermögensteuer die gesetzliche Grundlage zu entziehen und das Vermögensteuergesetz zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben. Darüber hinaus verurteilen wir jede wie auch immer geartete Bemühung, die Vermögensteuer zu reaktivieren. In diesem Zuge sprechen wir uns zudem gegen die Einführung einer Vermögensabgabe im Zusammenhang mit der coronabedingten Pandemiesituation aus.
- Art. 106 Abs. 2 Nr. 1 GG ersatzlos zu streichen und damit die Tilgung aus dem Katalog der verfassungsrechtlich zugelassenen Steuern zu vollziehen.