Die Jungen Liberalen Berlin setzen sich bereits seit geraumer Zeit für die Aufstellung von Landeslisten zu den Wahlen des Berliner Abgeordnetenhauses ein. Vor diesem Hintergrund und im Sinne der Förderung der Basisdemokratie fordern wir mit Blick auf die kommende Wahl in 2016 die FDP Berlin dazu auf, in ihrer Satzung ausschließlich basisdemokratische Verfahren zu den Listenaufstellungen zu verankern:
1.) Die Aufstellung einer Landesliste hat durch eine Landesmitgliederversammlung im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 3 1. Alternative Landeswahlgesetz zu erfolgen.
2.) Für den Fall, dass die FDP Berlin auch in Zukunft entgegen der langjährigen Forderung der Jungen Liberalen Berlin an der Aufstellung von Bezirkslisten festhält, sind diese ausschließlich durch die jeweiligen Bezirksmitgliederversammlungen aufzustellen.