AUTOFAHRERN NICHT DAS LEBEN SCHWER MACHEN – FÜR EINE PARKRAUMPOLITIK, DIE SICH AN DEN REALEN BEDÜRFNISSEN ORIENTIERT!

Parkmöglichkeiten müssen bedarfsorientiert zur Verfügung stehen. Eine Politik, die mit fast allen Mitteln versucht den klassischen Individualverkehr gegenüber den öffentlichen Verkehrsmitteln möglichst unattraktiv zu machen, ist nicht akzeptabel. Stattdessen bedarf es ebenso eines gut funktionierenden Straßennetzes als wichtige Säule individueller und kollektiver Mobilität. Die enorme Flexibilität und Dezentralität des PKW- und LKW-Verkehrs haben auch in einer Großstadt ihren Platz.

Eine einseitige Förderung bzw. Benachteiligung einzelner Verkehrsteilnehmer aus ideologischen Gründen lehnen wir entschieden ab. Auf diese Art und Weise findet der Versuch einer Steuerungswirkung statt, die die Verkehrsinfrastruktur weiter belastet und die ohnehin schon bestehende Überforderung Träger des Öffentlichen Nahverkehrs weiter steigert. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein einzelne Verkehrsteilnehmer bewusst zu behindern, ganz egal ob Autofahrer, Bus- bzw. Bahnfahrer, Radfahrer oder Fußgänger.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern den Berliner Senat und die Bezirksverwaltungen stattdessen auf, ihre Parkraumpolitik an den realen Bedürfnissen zu orientieren. Zukünftig darf es nicht mehr zur Umwidmung bestehender Stellplätze ohne entsprechende Kompensation kommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Schaffung neuer Grünflächen, Wohnraum oder Fahrradständer handelt. Sollten Projekte dieser Art umgesetzt werden, muss im Dialog mit den betroffenen Anwohnern und Gewerbetreibenden ein gleichwertiger Ersatz für Stellflächen gefunden werden. Denkbar sind unter anderem die Erteilung von Baugenehmigungen für Parkhäuser und Tiefgaragen sowie die Nutzung freistehender Flächen. Aufgrund begrenzter öffentlicher Mittel ist dabei die enge Zusammenarbeit mit privaten Partnern zu suchen.

Zudem kann die Wiedereinführung einer Parkraumverordnung sinnvoll sein, die bei Bauprojekten den Nachweis einer ausreichenden Zahl von Parkplätzen in der Umgebung zur Auflage macht. Zur Erfüllung solcher Auflagen sind selbstverständlich die entsprechenden genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen notwendig.