AUFHEBUNG DES GESETZES ZUR EINFÜHRUNG EINES ALKOHOLVERBOTS FÜR FAHRANFÄNGER (UNTER 21)

Die Junge Liberalen Berlin fordern die Aufhebung des Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen. Dieses richtet sich nämlich nicht nur, wie der Wortlaut vermuten lässt, an Fahranfänger im eigentlichen Sinne, sondern generell an Kraftfahrzeugführer unter 21 Jahren und sieht für diese unabhängig von der individuell vorhandenen Fahrpraxis Einschränkungen vor.

Als maßgebendes Kriterium für verkehrspolitische und -rechtliche Entscheidungen wird weiterhin eine Orientierung an der Fahrpraxis, bemessen am Zeitraum des Führerscheinbesitzes, gefordert. Das generelle Alkoholverbot und auch alle anderen mit der Probezeit von Fahranfängern verbundenen Ausnahmeregelungen sollen nicht vom Lebensalter, sondern von der Fahrpraxis abhängig gemacht werden, da sie sonst die gleichberechtigte Teilhabe junger Menschen am Straßenverkehr unnötig beschränken. Als Liberale befürworten wir eine Rückkehr zum alten Modell, welches das generelle Alkoholverbot in den ersten zwei Jahren des Führerscheinbesitzes vorsieht und damit eine einheitliche Regelung für Fahranfänger aller Altersstufen schafft. Unabhängig von Überlegungen zur Einführung eines generellen Alkoholverbots für alle Kraftfahrer stellt das Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen eine Diskriminierung von unter 21-Jährigen aus Altersgründen dar, welche es abzulehnen gilt.