Die Jungen Liberalen Berlin fordern folgende Erweiterung des § 7 BUrlG Abs.2:
Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muss einer der Urlaubsteile mindestens zwölf Werktage umfassen, sofern der Arbeitnehmer dies wünscht.