Wahlalter für Abgeordnetenhauswahl auf 16 herabsetzen!

BERLIN. Auf ihrem heutigen Bundesparteitag hat die FDP auf Antrag der Jungen Liberalen (JuLis) die Forderung nach einer Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahren bei Bundestags- und Europawahlen beschossen. Die JuLis Berlin begrüßen diesen Beschluss und fordern die Berliner FDP nunmehr auf, sich dem anzuschließen und sich aktiv für ein Wahlalter von 16 Jahren bei der Abgeordnetenhauswahl einzusetzen.

David JAHN, Landesvorsitzender der Berliner JuLis, erklärt:

„Nicht das Wahlrecht muss begründet werden, sondern seine Aberkennung. Wir erleben seit Jahren, dass sich unsere Jugend immer weiter politisiert. Das Interesse für die Gesellschaft, die Umwelt, aber auch für die eigene Zukunft steigt. Es wird höchste Zeit, dass die Politik dem endlich Rechnung trägt und auch 16- und 17-Jährigen das Wahlrecht einräumt!“

Obwohl SPD, Linke und Grüne sich in ihren Parteiprogrammen für eine Absenkung des Wahlalters einsetzen, haben sie den Auftrag ihrer Wählerinnen und Wähler vollständig ignoriert und diese Legislatur nicht für entsprechende Initiativen genutzt. JAHN dazu:

„Versprochen – gebrochen! Nur so kann man die Tatenlosigkeit des Senats und der senatstragenden Fraktionen in dieser Frage bezeichnen. Obwohl man es seit Langem fordert, hat man sich noch nicht einmal um parlamentarische Mehrheiten bemüht. Damit ist klar: Auf Rot-Rot-Grün ist in jugendpolitischen Fragen kein Verlass. Es braucht mutige Liberale, damit Jugendlichen endlich mehr Mitbestimmung eingeräumt wird.“

Um das zu erreichen, fordern die Berliner JuLis die Berliner FDP auf, die Herabsenkung des Wahlalters in das Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2021 aufzunehmen. JAHN erklärt abschließend:

„Wir werden uns dafür einsetzen, dass die FDP in Berlin für das Wahlalter 16 eintritt. Es darf nach 2021 keine weitere Wahl mehr geben, in denen in Berlin politisch interessierte junge Menschen von ihrem Wahlrecht ausgeschlossen werden. Es gibt keinen sachlichen Grund, weshalb bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen etwas anderes gelten soll als bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus.“