Beschluss des LG Berlin zum Mietendeckel ist richtig!

Berlin. Das Landgericht Berlin hält den Mietendeckel für verfassungswidrig und legt die Sache zur Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vor. David JAHN, Landesvorsitzender der Jungen Liberalen (JuLis) Berlin, erklärt dazu:

„Das Landgericht Berlin bestätigt uns in unserer Haltung. Von Anfang an haben wir JuLis große Zweifel an der Vereinbarkeit des Mietendeckels mit dem Grundgesetz geäußert. Wir begrüßen ausdrücklich, dass nun eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht stattfinden wird.“

Die Jungen Liberalen Berlin bezweifeln jedoch nicht nur die Verfassungsmäßigkeit, sondern auch jeglichen Nutzen des Mietendeckels. JAHN dazu:

„Auch ein Mietendeckel ändert nichts daran, dass Berlin schon heute viel zu wenig Wohnraum hat. Ganz im Gegenteil: Städte wie Genf, Lissabon und Stockholm zeigen die Folgen sozialistischer Wohnungsbaupolitik deutlich auf: Eine brachiale Wohnungsknappheit, marode Bausubstanzen und Wartezeiten für Wohnungen, welche hart an der Schikane grenzen.“

Anstatt vor dem eigentlichen Problem zu kapitulieren und den Menschen Scheinlösungen zu präsentieren, fordern die JuLis echte Maßnahmen gegen den Wohnungsmangel. JAHN daher abschließend:

„Es wird Zeit, dass die Berliner Politik endlich den Weg für effektiven Wohnungsbau freimacht. Das bedeutet: Spekulationsobjekte müssen so stark besteuert werden, dass es unwirtschaftlich wird, nicht zu bauen. Und da Wohnraum in allen Preissegmenten gebraucht wird, soll das Berliner Baulandmodell so angepasst werden, dass künftig statt nur einem Drittel die Hälfte aller Wohnungen preisgebunden vermietet werden muss. Ein Viertel für niedrige und ein weiteres Viertel für höchstens mittlere Einkommen. Auch müssen wir endlich unsere Flächen besser nutzen. Mit der Abschaffung der Traufhöhe und durch Dachausbauten kann Berlin ein enormes Potential an neuen Wohnungen ausschöpfen.“