Auch ein Berliner Parité-Gesetz wäre verfassungswidrig!

Berlin. Die Jungen Liberalen (JuLis) Berlin sprechen sich klar gegen die Bestrebungen des rot-rot-grünen Senats aus, welcher auch für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus ein Parité-Gesetzt nach dem Vorbild Brandenburgs vorsieht. Aus Sicht der Berliner JuLis wäre ein solches Gesetz verfassungswidrig.

David JAHN, Landesvorsitzender der JuLis Berlin, erklärt dazu:

„Ein solches Gesetz reduziert die Menschen auf ihre äußeren Merkmale, anstatt sie aufgrund ihrer Fähigkeiten und Qualifikationen zu beurteilen. Das widerspricht fundamental dem Gedanken einer demokratischen und gleichen Wahl.”

Gleichzeitig halten die Berliner JuLis ein solches Vorhaben für verfassungswidrig. JAHN dazu:

„Quotierte Wahllisten stellen einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Gleichheit der Wahl für Bundesländer nach Artikel 28 des Grundgesetzes dar. Zudem verstoßen sie im Falle Berlins gegen Artikel 39 der Landesverfassung von Berlin, welcher die Grundsätze einer demokratischen Wahl nochmal explizit hervorhebt. Die Freiheit der politischen Partizipation würde durch einen Zwang ersetzt werden, weil Parteien und Wähler nicht mehr frei und unbeeinflusst ihre Entscheidungen treffen könnten.”

Auch die JuLis wünschen und begrüßen aber eine Repräsentation der gesellschaftlichen Vielfalt in den Parlamenten. Daher betont JAHN abschließend:

„Dass nur etwa jede dritte Abgeordnete im Bundestag weiblich ist, ist natürlich beschämend für unsere Gesellschaft. Frauen müssen unbedingt gefördert werden und innerhalb der Parteien Lösungen gefunden werden. Wir plädieren daher für die Autonomie der einzelnen Parteien in der Entscheidung, ob und wie sie die Vielfalt der Wahllisten erhöhen können oder wen sie für einen Wahlkreis nominieren. Dabei steht jeder Partei offen, sich freiwillig für eine Quote zu entscheiden.”